sprechen Sie dies vorab mit uns ab, damit wir dies bei Firma Waffen Braun ggfs. anmelden können. Munition kann bei fehlender Munitionserwerbsberechtigung nach vorheriger Absprache vor dem Schiessen zum sofortigen Verbrauch bei der Firma Waffen Braun erworben werden. Die nicht verschosssene Munition darf Ihnen bei fehlender Munitionserwerbsberechtigung nicht überlassen werden. Waffen können in unserem Schrank in Hambach aus vers.-tech. Gründen nicht gelagert werden. Eigentlich selbstverständlich aber erfahrungsgemäß doch erwähnenswert: Sollten Sie im Besitz eigener Waffen sein, bringen Sie bitte ihre WBK zum Schießen mit. Im Normalfall entscheiden wir nach der 3. Teilnahme an unseren Trainingsveranstaltungen im gesamten Vorstand bei vorliegendem Antrag über eine Aufnahme. Da wir eine kleine Gemeinschaft sind, sollten Sie und wir Gelegenheit haben uns vorab "zu beschnuppern". Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Die von uns in der Regel geschossenen Übungen sind: PP1, DP1+2 und SP2 gemäß http://www.bdmp.de/handbuch.php Pkt 8 Kurzwaffen Ziffer C.3. bis C. 6a und C.13a. .
Weitere Infos zur Anmeldung und Satzung finden Sie im Downloadbereich der SLG Kerpen. Bei Neuaufnahmen ist die Mitgliedschaft im BDMP e.V. verbindlich , d.h. sollten Sie nicht dem BDMP e.V. angehören, müssten Sie sich dort anmelden, was zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 75€/Jahr verursacht. Sollten Sie weitere Fragen haben, kein Problem.
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